Info "Sammeln von Eicheln"

Die Gemeinde wurde gebeten folgende Mitteilung des Forstbetriebes Rothenbuch zu veröffentlichen:

„Seit langer Zeit- nämlich seit 2009- zeichnet sich wieder eine Eichelmast in Teilbereichen des Forstbetriebes Rothenbuch ab, die wir zur Nachzucht unserer Spessarteichen verwenden können.

Deshalb wird der Forstbetrieb eine Sammelaktion von Eicheln organisieren. Gestattet ist das Sammeln der Eicheln nur jenen Personen, die einen entsprechenden, vom Forstbetrieb ausgestellten Sammelerlaubnisschein mit sich führen.

 

Als Beginn der Sammelaktion wird Freitag, der 5. Oktober 2018 festgelegt.

Am 5. Oktober jeweils um 8 Uhr morgens findet die Einweisung und Unterweisung für alle statt, die sich an der Sammelaktion beteiligen möchten. Hierbei erhalten Sie auch den Sammelschein von den Revierleitern ausgestellt.

Treffpunkt ist

  • für die Sammler aus Altenbuch und Bischbrunn am Hackschnitzellagerplatz „Eichhöhstraße“

Bringen Sie an diesem Tag  bitte unbedingt einen ausgefüllten Zettel (formlos) mit Name, Adresse, IBAN und Telefonnummer mit. Für die Ausstellung des Sammelscheines und die spätere Übertragung in das Sammelbuch ist dies unabdingbar notwendig.

Als Aufwandsentschädigung werden für getrocknetes und gereinigtes Eichensaatgut je Zentner 100 Euro bezahlt.

Es wird nur reifes, ausgewachsenes, gesundes, trockenes, gereinigtes, nicht angekeimtes Saatgut der Traubeneiche abgenommen. Lagergeschädigtes Saatgut wird nicht angenommen.

Durch die neuen Bestimmungen des Saat- und Pflanzgutgesetzes ist es erforderlich, dass wir einen lückenlosen Nachweis von der Ernte bis zur Aussaat des Saatgutes erbringen müssen. Das bedeutet, dass wir die Sammler in bestimmte, vom Forstbetrieb festgelegte Sammelbereiche einweisen und das Saatgut täglich annehmen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

 Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sammler ohne Erlaubnisschein wegen Diebstahl angezeigt und vom weiteren Sammeln ausgeschlossen werden. Ebenso dürfen die im Forstbetrieb Rothenbuch gesammelten Eicheln ausschließlich an unseren Sammelstellen abgegeben und nicht an private Unternehmer weitergegeben werden.

Vorsätzlich begangene Verstöße gegen Bestimmungen des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir freuen uns, wenn Sie durch das Sammeln aktiv zur Erhaltung und Pflege unserer wunderschönen Spessarter Eichen beitragen und hoffen auf eine rege Bürgerbeteiligung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Volkmar Zankl

Stellvertretender Forstbetriebsleiter