Plakat VG Turnier 2023

Am 17. Juni fanden die Neuwahlen der Kommandanten der FFW Oberndorf statt. Erneut stand Andreas Schwab, insgesamt schon zum vierten Mal, und Florian Krug zur Wahl. Diese wurden bei der Abstimmung durch die aktiven Feuerwehrkameraden für weitere 6 Jahre in ihrem Amt bestätigt und erhielten in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 ihre Ernennungsurkunde. In diesem Rahmen bedankte sich unsere Bürgermeisterin recht herzlich bei beiden für ihr ehrenamtliches Tun und ihre Einsatzbereitschaft sowie für die Führung und Ausbildung der aktiven Wehr.

 

 

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Die Gemeinde Bischbrunn stellt zum nächstmöglichen Termin

eine/einen Bauhofmitarbeiter (m/w/d)

zur Unterstützung des Bauhofes in Vollzeit (39 Stunden/Woche) ein.

Der Aufgabenbereich umfasst alle anfallenden Arbeiten im gemeindlichen Bauhof, wie beispielsweise die Durchführung des Winterdienstes, die Instandhaltung, Sanierung und Reinigung von Straßen, Feldwegen und öffentlichen Verkehrsflächen; die Pflege, Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünflächen, Kinderspielplätzen, Freizeit-, Sport- und Abwasseranlagen sowie Friedhöfen; die Landschafts-, Gewässer- und Gehölzpflege und die Unterstützung von kommunalen Veranstaltungen.

Unsere Erwartungen an Sie:

  • erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
  • Vorteilhaft wäre eine Berufserfahrung im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär
  • mindestens Führerschein Klassen B und C
  • Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
  • Teamfähigkeit, aber auch hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
  • Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z.B. an Wochenenden, Feiertagen, abends) sowie zur Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten                 

Wir bieten Ihnen:

  • ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  • Fort- und Weiterbildungen
  • eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Eignung nach einem Jahr
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • ein krisensicheres Beschäftigungsverhältnis

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.03.2024

per Mail an buergermeister@bischbrunn.de oder schriftlich an:

Gemeinde Bischbrunn

1. Bürgermeisterin Agnes Engelhardt

Grundstraße 55

97836 Bischbrunn

Für Auskünfte steht Ihnen auch unser Geschäftsstellenleiter Herr Weber (Tel. 09391/6007-208) gerne zur Verfügung.

Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (WB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
 
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende
 
                            Allgemeinverfügunq:
 
I. Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen.
 
II. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills im privaten Bereich erlaubt.
 
III. Die sofortige Vollziehung der Ziffer I. wird angeordnet.
 
IV. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
 
Hinweis:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die  Allgemeinverfügung ist mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Ordnungsamt, Zimmer 04, hinterlegt. Sie kann auf Wunsch eingesehen werden.
 
Zu II: Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer
verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d.h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.
 
Marktheidenfeld, 06.06.2023
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