Informationen zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Das Bundesverfassungsgericht hat das System, nach dem die Grundsteuer bishe festgesetzt wurde, im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurden alle Grundstückseigentümer aufgefordert, Grundsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

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Inzwischen wurden von den Finanzämtern die Grundsteuermessbescheide an die Bürger versandt. Die Berechnungen erfolgten auf Grundlage der Angaben der steuerpflichtigen Bürger zum Stichtag 01.01.2022. Die vom Finanzamt berechneten Messbeträge bilden die Grundlage für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (Grundsteuer = Messbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Gemeinde).

Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide erfolgt ab Januar 2025.
Bitte prüfen Sie die Messbescheide, die Sie vom Finanzamt erhalten haben, bereits jetzt auf Ihre Richtigkeit. Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrages fragen Sie bitte beim Finanzamt nach. Nur Sie als Bürger können beim Finanzamt evtl. Berichtigungen veranlassen.
Weitere Informationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter:
www.vgem-marktheidenfeld.de

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