Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige FFP 2 – Masken zur Verfügung.
Die Berechtigten (Hauptpflegeperson) können ab Montag, 25.01.2021 jeweils 3 Masken in den Rathäusern zu den bekannten Öffnungszeiten abholen.
Als Nachweis der Empfangsberechtigung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades zwingend erforderlich.

Die Rathäuser sind vom 23.12.2020 bis einschließlich 07.01.2021 geschlossen.

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